Ich schreibe sehr gerne. Sei es über die gesellschaftspolitischen Aspekte sexualisierter Gewalt, über Opferbelange oder das Schweizer Sexualstrafrecht aus Opfersicht.
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Unsere Kolumnistin ist vom Auftreten des Uefa-Vizepräsidenten Luis Rubiales angewidert: Einmal mehr verharmlost ein Mann sexualisierte Gewalt, andere Männer beklatschen ihn gar dafür. Das muss sich ändern.
Sobald eine Frau einem berühmten Mann vorwirft, sexuell übergriffig geworden zu sein, rufen viele «Unschuldsvermutung!». Warum das verheerend sein kann, schreibt Agota Lavoyer, Expertin für sexualisierte Gewalt, in ihrem Kommentar.
Das Video, in dem der Dalai Lama ein Kind zwingt, ihn zu küssen, ging viral. Agota Lavoyer, Expertin für sexualisierte Gewalt, beschreibt in ihrem Kommentar, was wir alle zur Prävention sexualisierter Gewalt an Kindern beitragen können.
Ein wichtiger Schritt für besseren Schutz von Betroffenen von sexualisierter Gewalt ist seit gestern getan. Aber es braucht mehr als eine Reform des Sexualstrafrechts, findet unsere Kolumnistin.
Sprache hat unfassbare Macht: Sie formt unser Denken, unser Verhalten und letztlich unsere Vorstellung von einer gesunden Gesellschaft. Warum es deshalb so wichtig ist, wie Medienschaffende über Gewalt an Frauen und Kindern berichten, erklärt unsere Autorin Agota Lavoyer.
Frauen sollen nicht wütend sein, sagt die Gesellschaft. Doch!, sagt unsere Kolumnistin. Sie hat für sich entschieden, diesem Gefühl mehr Platz zu geben und es als Kraftquelle im Kampf gegen Diskriminierung zu nutzen.
Die Gesellschaft und das Recht sollten endlich anerkennen, dass Passivität und Schweigen während sexueller Handlungen keine Zustimmung sind. Deshalb sollte im Sexualstrafrecht die Zustimmungslösung gelten.
Man munkelt, die Auseinandersetzung mit sexualisierter Gewalt habe in der Schweizer Filmbranche noch nicht einmal begonnen. Weil es gar kein Problem mit Sexismus und sexualisierter Gewalt in der Schweizer Filmbranche gibt? Höchst unwahrscheinlich.
Wie soll man mit einem Kind über sexualisierte Gewalt sprechen? Unsere Kolumnistin Agota Lavoyer ist Mutter von vier Kindern und hat ein Kinderfachbuch darüber geschrieben. Schwieriger, als man denkt, weil der Täter meistens nicht der böse Mann mit der Schoggi ist.
Kolumnistin Agota Lavoyer hat es satt. Ewig und immer wieder den Männern erklären zu müssen, worum es geht. In Zukunft kann sie einfach diesen Text verlinken und in Ruhe an ihrem Drink nippen. Cheers!
Unsere Kolumnistin Agota Lavoyer wundert sich, warum noch immer nicht alle uneinvernehmlichen sexuellen Handlungen unter Strafe stehen. Lest diesen Text, bei dem es uns kalt den Rücken runterlief. Nun verstehen wir, wieso es im Gesetz heissen muss: Nur Ja heisst Ja. Erotisch ist das übrigens auch.
Jede:r weiss es, niemand tut etwas. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist keine Seltenheit. Gerade deshalb appeliert unsere Kolumnistin an die Pflicht der Arbeitgebenden, die Mitarbeitenden zu schützen – und sagt auch gleich, wie das geht.
Dem Mann traut die Gesellschaft nicht zu, was sie schon einem Kind zutraut: dass er ein «Nein» versteht. Stattdessen erhält er eine subtile Form von Verständnis für sein übergriffiges Verhalten. Agota Lavoyer meldet sich einmal mehr wortmächtig zum Thema «Victim Blaming».
Die meisten Frauen meinen von sich, sie wüssten, wie sie auf sexistische Sprüche und Übergriffe reagieren würden. Laut unserer Kolumnistin Agota Lavoyer ist das eine Illusion. Die meisten Frauen reagieren anders als vermutet – mit fatalen Konsequenzen.
Ob Rollkragenpullover oder trägerlose Oberteile – unsere Kolumnistin Agota Lavoyer ist nicht damit einverstanden, dass Mädchen ihre Kleider ändern sollen, statt Buben und Männer ihr Verhalten.
Wir leben in einer Vergewaltigungskultur. Damit verharmlosen, entschuldigen oder ignorieren wir sexualisierte Gewalt. Das muss aufhören.
Ginge es nach dem Basler Gericht, müsste es so sein. Doch es argumentiert mit längst überholten Vergewaltigungsmythen. Zeit für einen Paradigmenwechsel im Sexualstrafrecht, meint Agota Lavoyer
Nora Scheidegger / Agota Lavoyer / Tamara Stalder
Anhand von fünf Fallbeispielen aus der kantonalen Praxis soll veranschaulicht werden, dass bei sexuellen Übergriffen nicht nur die den Sexualdelikten typischerweise inhärenten Beweisprobleme, sondern mitunter auch das materielle Recht schlicht keine Strafverfolgung ermöglicht. Diese Praxisbeispiele zeigen, dass sich Beschuldigte nach geltendem Recht bisweilen wissentlich über ein klares «Nein» hinwegsetzen können, ohne sich wegen Vergewaltigung oder sexueller Nötigung strafbar zu machen. Damit entkräftet die vorliegende Untersuchung die Meinung, dass das schweizerische Recht bereits heute alle Fälle nicht-einverständlicher sexueller Handlungen angemessen erfassen könne.
Im Juni 2022 erschien mein Buch: «Ist das okay?» – Ein Kinderfachbuch zur Prävention sexualisierter Gewalt und landete prompt auf Platz 1 der Schweizer Bestsellerliste. Mehr zum Buch hier.
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